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Hier finden Sie die Allgemeinen Auftrags-, Liefer- und Leistungsbedingungen der Unternehmen der Hoesch Group:

AGB HOESCH Metallurgie GmbH
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AGB HOESCH Metals and Alloys GmbH
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Hier finden Sie die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Unternehmen der Hoesch Group:

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Code of Conduct

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Allgemeine Auftrags-, Liefer- und Leistungsbedingungen der HOESCH Metallurgie im Geschäftsverkehr mit Unternehmen

November 2020

Auszug – den vollständigen Textlaut entnehmen Sie bitte den Downloads in der linken Spalte

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Auftrags-, Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das heißt natürlichen oder juristischen Personen, welche die Ware oder Leistung zur gewerblichen oder beruflichen Verwendung erwerben.

1.2 Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen (AGB).

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers und/oder Bestellers – nachstehend „Kunde/n“ genannt – gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen; andernfalls werden sie zurückgewiesen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.

Unsere AGB gelten anstelle etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen (EKB) des Kunden auch dann, wenn nach diesen EKB die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Allgemeinen Einkaufsbedingungen liefern, es sei denn, wir haben ausdrücklich gegenüber dem Kunden auf die Geltung unserer AGB verzichtet. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einzelnen Regelungspunkten unserer AGB keine gesonderte Regelung enthalten. Der Kunde erkennt durch Annahme unserer Auftragsbestätigung oder der vertragsgegenständlichen Leistung ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Einkaufsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand, dass unsere AGB nicht gelten, verzichtet.

1.3 Sofern Rahmenverträge oder sonstige Verträge mit unseren Kunden abgeschlossen sind, haben diese Vorrang. Sie werden dort, sofern keine spezielleren Regelungen getroffen sind, durch die vorliegenden AGB ergänzt.

1.4 Soweit im Folgenden von Schadensersatzansprüchen die Rede ist, sind damit in gleicher Weise auch Aufwendungsersatzansprüche i.S.v. § 284 BGB gemeint.

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Allgemeine Einkaufsbedingungen der HOESCH Metallurgie GmbH

November 2020

Auszug – den vollständigen Textlaut entnehmen Sie bitte den Downloads in der linken Spalte

1. Allgemeiner Geltungsbereich

Unsere Einkaufsbedingungen (EKB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Liefe- ranten bzw. Vertragspartners, insbesondere in Form von All- gemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt; ansonsten werden diese zurückgewiesen. Unse- re Einkaufsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Liefe- ranten die Lieferung und/oder Leistung des Lieferanten vor- behaltlos annehmen.

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